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Studienbeihilfe Zuverdienst Rechner (2026)

Nach dem Studienförderungsgesetz zählt beim unselbstständigen Einkommen nicht das reine Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern das im Steuerbescheid ausgewiesene Jahreseinkommen. Dieses ergibt sich aus den gesamten Bruttobezügen samt Sonderzahlungen, vermindert um Sozialversicherungsbeiträge sowie bestimmte abzugsfähige Ausgaben.

Wichtig: Eine offizielle Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2026 wurde noch nicht amtlich kundgemacht. Daher berechnet unser Rechner dein jährliches Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes auf Basis der Zuverdienstgrenze vom Kalenderjahr 2025, nämlich 17.212 € pro Jahr.

Studienbeihilfe Zuverdienst Rechner (2026)

Monatliches Gehalt (Brutto)
Alle Informationen sind unverbindlich, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Hinweis: Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden, Abfertigungen oder Auszahlungen aus Vorsorgekassen gelten als Einkommen und werden jenem Monat zugerechnet, in dem sie ausbezahlt wurden. Mehr Infos dazu findest du hier.

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