Vollzeit bedeutet, dass du die gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Normalarbeitszeit erfüllst – meist 38,5 Stunden pro Woche, in manchen Kollektivverträgen sogar 40 Stunden.
Teilzeit liegt vor, wenn du weniger als diese Normalarbeitszeit arbeitest – schon bei etwa 30 Wochenstunden oder weniger giltst du als teilzeitbeschäftigt. Unabhängig vom Stundenausmaß hast du als Teilzeitkraft denselben Kündigungs- und Entlassungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte.
Wie groß der Gehaltsunterschied zwischen Vollzeit und Teilzeit ist, kannst du mit unserem Rechner sofort prüfen – dieser zeigt dir, wie sich dein Netto-Gehalt ändert, wenn du deine Arbeitszeit reduzierst oder erhöhst.
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