Unser Weiterbildungszeit Rechner zeigt dir, mit welcher monatlichen Weiterbildungsbeihilfe du ungefähr rechnen kannst, wenn du 2026 eine Weiterbildungszeit statt der früheren Bildungskarenz planst. Die Berechnung hilft vor allem bei der ersten Einschätzung: Reicht die Beihilfe für Miete, Fixkosten und Alltag – oder brauchst du zusätzlich Rücklagen?
Weiterbildung statt Bildungskarenz: Was ist anders?
Die frühere Bildungskarenz wurde mit 2026 durch die neue Weiterbildungszeit ersetzt. Daneben gibt es die Weiterbildungsteilzeit, wenn du deine Arbeitszeit reduzierst und parallel eine Ausbildung machst.
Die neuen Modelle sind strenger geregelt als die frühere Bildungskarenz. Vor allem prüft das AMS genauer, ob deine Weiterbildung beruflich sinnvoll und am Arbeitsmarkt verwertbar ist.
Höhe der Weiterbildungsbeihilfe
Die Weiterbildungsbeihilfe hängt grundsätzlich von deinem bisherigen Einkommen ab. Für 2026 gibt es laut AMS und Arbeiterkammer einen Mindestsatz von 41,49 € pro Tag. Je nach bisherigem Einkommen kann die Beihilfe höher ausfallen.
Da das AMS mit Tagessätzen rechnet, kann der tatsächliche Monatsbetrag je nach Monat etwas unterschiedlich sein. Der Rechner zeigt dir daher eine verständliche Annäherung für deine Planung.
Welche Weiterbildung passt?
Nicht jede Ausbildung eignet sich automatisch für die Weiterbildungszeit. Das AMS prüft, ob die Weiterbildung beruflich verwertbar ist. Sie sollte also nicht nur persönlich interessant sein, sondern deine Chancen am Arbeitsmarkt verbessern.
Typische Beispiele können sein:
- berufliche Zusatzausbildungen,
- Umschulungen in gefragte Bereiche,
- berufsbezogene Lehrgänge,
- Studien oder Hochschullehrgänge mit ausreichendem Umfang,
- Ausbildungen mit anerkanntem Abschluss oder Zertifikat.
Nicht geeignet sind reine Hobbykurse, sehr kurze Kurse oder Ausbildungen ohne klaren beruflichen Bezug.
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