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Studieren in Österreich: Beihilfen & Förderungen

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Die anhaltend hohe Inflation und die steigenden Lebenshaltungskosten treffen vor allem Studierende in Österreich hart. Neben Miete und Lebensmitteln bleibt oft kaum finanzieller Spielraum, um den Alltag zu bewältigen. Doch es gibt zahlreiche Beihilfen und Förderungen für Studierende, die helfen können, diese finanzielle Belastung zu reduzieren. In diesem Artikel erhältst du einen umfassenden Überblick über die wichtigsten staatlichen, leistungsbezogenen und sonstigen Fördermöglichkeiten für Studierende.

Staatliche Beihilfen & Förderungen

Die staatlichen Beihilfen und Förderungen für Studierende sind eine essenzielle Unterstützung. Sie orientieren sich an sozialen und persönlichen Lebensumständen – etwa am Einkommen der Eltern, an deiner Studiensituation oder an besonderen Bedürfnissen.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe steht Studierenden grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag zu – in bestimmten Fällen (z. B. Präsenz-/Zivildienst, Schwangerschaft/Kind, längeres Studium) bis zum 25. Geburtstag. Für Studierende ist ein Studienerfolgsnachweis wichtig: Nach dem ersten Studienjahr sind einmalig 16 ECTS (alternativ: erfolgreiche Absolvierung der STEOP mit mindestens 14 ECTS) vorzulegen.

Die Höhe richtet sich nach dem Alter. Ab dem 19. Geburtstag beträgt die Familienbeihilfe 200,40 € pro Monat. Zusätzlich wird automatisch der Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Monat ausbezahlt.

Tipp: Mehr Infos findest du auf oesterreich.gv.at.

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe richtet sich an sozial bedürftige Studierende und ist eines der zentralen Förderinstrumente, wenn die Unterstützung durch die Eltern nicht ausreicht. Die Höhe wird jährlich valorisiert und hängt etwa von Wohn- und Familiensituation, Alter und Studienfortschritt ab – fixe Spannen sind daher wenig aussagekräftig.

Anspruchsvoraussetzungen (Auszug):

  • ordentliches Studium an einer anerkannten Hochschule,
  • Einhaltung der Mindeststudienzeit (zzgl. Toleranzsemester),
  • Einkommensgrenzen auf Basis von Familien- und Eigen­einkommen.

Zuverdienstgrenze 2025: 17.212 € pro Kalenderjahr. Wird die Beihilfe nur in einzelnen Monaten bezogen, gilt als Richtwert: 1.434,33 € pro Bezugsmonat. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen laut Steuerbescheid (Brutto inkl. Sonderzahlungen minus SV-Beiträge und absetzbare Kosten).

Tipp: Stelle den Antrag möglichst früh. Detailinfos und aktuelle Werte findest du auf stipendium.at.

Selbsterhalter-Stipendium

Das Selbsterhalter-Stipendium richtet sich an Personen, die vor Studienbeginn mindestens vier Jahre überwiegend selbst ihren Lebensunterhalt verdient haben (in der Regel über der Geringfügigkeitsgrenze). Die Höhe hängt von deiner individuellen Situation ab (z. B. Familienstand, Kinder) und wird jährlich angepasst – prüfe die aktuellen Werte und Bedingungen direkt bei der Studienbeihilfenbehörde.

Hinweis: Bewahre Lohn-/Einkommensnachweise der letzten Jahre gut auf und halte Meldezettel sowie Versicherungszeiten bereit. Mehr Infos findest du auf stipendium.at.

Studienabschluss-Stipendium

Für Studierende in der Abschlussphase, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend reduzieren oder pausieren müssen (Ausnahme: geringfügige Beschäftigung). Voraussetzungen sind unter anderem bereits erbrachte Leistungen (z. B. Abschlussarbeit in Arbeit) und fristgerechter Abschluss nach Förderende.

Die monatliche Höhe liegt je nach Einkommen bei rund 800 – 1.400 €. Bezugsdauer: bis zu 18 Monate.

Tipp: Mehr Infos findest du auf dem oesterreich.gv.at oder stipendium.at.

Förderungen für Studierende mit Kind

Für Studierende mit Betreuungspflichten gibt es erhöhte Beihilfen (z. B. Zuschläge zur Studienbeihilfe) sowie Unterstützung für Kinderbetreuungskosten. Prüfe die Bedingungen und Antragsfristen bei der Studienbeihilfenbehörde und deiner Hochschule.

Tipp: Mehr Infos findest du auf stipendium.at.

Förderungen für Studierende mit Behinderung

Seit März 2025 gibt es erhöhte Zuschläge zur Studienbeihilfe: +240 € pro Monat (ab 50 % GdB mit entsprechender Zusatzeintragung) bzw. +630 € pro Monat (ab 70 % GdB). Zusätzlich unterstützen Sozialministeriumservice und Hochschulen mit individuellen Maßnahmen (z. B. technische Hilfsmittel, Nachteilsausgleich).

Tipp: Mehr Infos findest du auf stipendium.at.

Zuverdienstgrenze bei Studienbeihilfe & Stipendien

Beim unselbstständigen Einkommen ist nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen maßgeblich, sondern das Jahreseinkommen laut Steuerbescheid: Bruttobezüge (inkl. Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge und absetzbare Kosten (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben). Die Zuverdienstgrenze 2025 beträgt 17.212 €. Wenn du die Beihilfe nicht das gesamte Jahr beziehst, gilt als Richtwert rund 1.430 € pro Monat mit Beihilfenbezug.

Unser Rechner berechnet dein jährliches Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes.

Studienbeihilfe Zuverdienst Rechner (2026)

Monatliches Gehalt (Brutto)
Alle Informationen sind unverbindlich, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Leistungsbezogene Förderungen

Leistungsstipendium

Leistungsstipendien werden von den meisten Universitäten und Fachhochschulen vergeben und honorieren sehr gute Studienleistungen.

Typische Kriterien (variieren je Hochschule):

  • hoher Studienerfolg (oft 40 – 60 ECTS im Studienjahr),
  • überdurchschnittlicher Notenschnitt (Grenzen je Hochschule).

Die Höhe liegt meist zwischen 750 und 1.500 € pro Studienjahr. Achte auf Fristen und Richtlinien deiner Hochschule.

Tipp: Mehr Infos findest du im Transparenzportal.

Weitere leistungsbezogene Förderungen

Zahlreiche Hochschulen vergeben Preise und Sonderstipendien für herausragende Abschlussarbeiten, Forschungsprojekte oder gesellschaftliches Engagement. Schau regelmäßig auf die Website deiner Hochschule.

Weitere Förderungen

Studieren im Ausland: Beihilfe & Mobilität

Beihilfe für ein Auslandsstudium: Bezieher:innen einer Studienbeihilfe können zusätzlich für 1 – 20 Monate eine Auslandsbeihilfe erhalten.

Mobilitätsstipendium: Für komplette Auslandsstudien.

Tipp: Mehr Infos findest du auf stipendium.at.

ÖH-Sozialfonds

Einmalige Hilfe bei finanziellen Notlagen (alle 12 Monate möglich) für Studierende, die Mitglied der ÖH sind.

Tipp: Mehr Infos zum Antrag findest du auf oeh.ac.at – Sozialfonds.

Förderungen durch die Arbeiterkammer (AK)

Einige AK-Landesorganisationen unterstützen Studierende (z. B. mit pauschalen Studienbeiträgen oder Zuschüssen). Die Regelungen unterscheiden sich je Bundesland. Infos findest du bei der AK deines Bundeslands, z. B. AK Steiermark – Beihilfen & Förderungen.

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Fazit

In Österreich gibt es eine Vielzahl an Beihilfen und Förderungen für Studierende, die auf unterschiedliche Lebenssituationen zugeschnitten sind. Ob staatliche Unterstützung, leistungsbezogene Stipendien oder weitere Zuschüsse – es lohnt sich, die eigenen Möglichkeiten gründlich zu prüfen und rechtzeitig Anträge zu stellen. Nutze diese Ressourcen, um dich auf dein Studium konzentrieren zu können!


Weiterführende Links

Bundeskanzleramt Österreich: Familienbeihilfe (2026)

Studienbeihilfenbehörde: Offizielle Website (2026)

Studienbeihilfenbehörde: Studieren im Ausland (2026)

ÖH-Sozialfonds: Unterstützung bei Notlagen (2026)

WKO: Nebenverdienstgrenzen (2026)

Bundesministerium für Finanzen: Kinderabsetzbetrag (2026)

Aktualisiert am 4. Januar 2026

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