Wenn du ein rein elektrisches Auto fährst, kannst du in Österreich seit 2023 jedes Jahr eine THG-Prämie (auch „ePrämie“, „eQuote“ oder „THG-Quote“) beantragen. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe verkaufen, müssen Emissionen reduzieren und kaufen dafür Zertifikate. Als E-Auto-Halter:in kannst du dir dafür eine jährliche Auszahlung sichern.
Was ist die THG-Prämie?
Die THG-Prämie hängt mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zusammen. In Österreich müssen Unternehmen, die fossile Kraftstoffe „in Verkehr bringen“, ihre Treibhausgas-Emissionen schrittweise reduzieren. Wenn sie das nicht schaffen, können sie stattdessen Zertifikate kaufen – z. B. aus erneuerbarem Strom fürs Laden von Elektrofahrzeugen.
Wer bekommt die THG-Prämie in Österreich?
Grundsätzlich gilt Folgendes:
- Dein Fahrzeug muss in Österreich zugelassen sein.
- Es muss ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug sein (klassisch: Batterie-E-Auto).
- Antragsberechtigt bist du als Zulassungsbesitzer:in (also die Person/Firma, die im Zulassungsschein steht – das kann auch bei Leasing der/die Zulassungsbesitzer:in sein).
- Pro Fahrzeug und Jahr gilt: nur einmal einreichen – und zwar nur bei einem Anbieter.
Pauschale vs. exakte Messung: Welche Strommenge zählt?
In Österreich gibt es vereinfacht zwei Wege, wie die anrechenbare Strommenge zustande kommt:
1) Pauschale (Standard für die meisten)
Wenn du keine technisch nachvollziehbare, manipulationssichere Messung pro Ladevorgang nachweisen kannst, wird eine jährliche Pauschale angesetzt.
Diese liegt bei 1.500 kWh pro Jahr (und wird bei unterjähriger Zulassung/Abmeldung aliquot, also anteilig, gerechnet).
2) Exakte Strommenge
Wenn du eine Wallbox/Installation mit geeigneter, konformer Messung (z. B. MID-konformer Zähler und nachvollziehbare Ladevorgangsprotokolle) hast, musst du die tatsächlich geladene Strommenge nachweisen.
Wie hoch ist die Auszahlung – und wovon hängt sie ab?
Die Auszahlung ist kein fixer staatlicher Betrag, sondern hängt u. a. von diesen Punkten ab:
- Anrechenbare Strommenge (Pauschale oder gemessene kWh)
- Preis/Marktlage (wie viel zahlen quotenverpflichtete Unternehmen gerade?)
- Modell deines Anbieters (fixe Prämie vs. variable/marktbasierte Prämie)
- Gebühren/Provision, die der Anbieter einbehält
In der Praxis bewegen sich fixe Auszahlungen in Österreich oft im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr und Fahrzeug. Wenn du es ganz genau wissen willst: Schau direkt beim Anbieter auf die aktuellen Konditionen.
THG-Prämie beantragen: Schritt-für-Schritt
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1. Registrierung starten
Du legst online ein Konto an und gibst deine Basisdaten ein.
2. Zulassungsschein hochladen
In der Regel brauchst du nur ein gut lesbares Foto oder einen Scan vom Zulassungsschein.
3. Auszahlungsdaten angeben
In der Regel musst du deinen IBAN eingeben und ein Auszahlungsmodell wählen.
4. Auszahlung erhalten
Sobald zertifiziert und vermarktet wurde, erfolgt die Auszahlung laut Anbieterbedingungen. Je nach gewähltem Auszahlungsmodell kann dies schneller oder langsamer erfolgen.
Häufige Fragen
Muss ich Ökostrom laden?
Für die Beantragung zählt der Mechanismus rund um die anrechenbare Strommenge – viele Anbieter verlangen keinen Nachweis über deinen Stromtarif. Details klärt dein Anbieter im Antrag.
Ich lade viel öffentlich – geht das trotzdem?
Der offizielle Mechanismus für Privatpersonen bezieht sich auf nicht öffentliche Ladepunkte (z. B. zuhause, beim Arbeitgeber). Öffentliches Laden ist oft beim Ladestationsbetreiber „angerechnet“. In der Praxis fragen Anbieter daher meist nach einer Adresse eines nicht öffentlichen Ladepunkts.
Was ist bei Fahrzeugkauf/-verkauf im Laufe des Jahres?
Dann wird die Prämie häufig aliquot (anteilig nach Haltedauer) berechnet. Informiere deinen Anbieter bei Ummeldung/Abmeldung unbedingt.
Muss ich die THG-Prämie versteuern?
Für Privatpersonen ist die Auszahlung in Österreich grundsätzlich steuerfrei (seit Veranlagung 2023 gibt es dafür eine eigene Steuerbefreiung).
Bei betrieblicher Nutzung/Firmenfahrzeugen kann die Prämie hingegen als Betriebseinnahme relevant sein. Im Zweifel sollte dies kurz mit der Steuerberatung abklärt werden.
Fazit
Wenn du ein Batterie-E-Auto fährst und als Zulassungsbesitzer:in im Schein stehst, ist die THG-Prämie in Österreich ein netter „No-Brainer“: einmal jährlich einreichen, wenig Aufwand, und dafür gibt’s Geld zurück.
Wichtig ist nur:
- nicht doppelt einreichen,
- Unterlagen sauber hochladen,
- und bei Anbieterwahl auf Auszahlungsmodell und Konditionen achten.
Weiterführende Links
- Umweltbundesamt: Anrechnung erneuerbarer Strom – E-Fahrzeug-Besitzer:in (2026)
- oesterreich.gv.at: ePrämie für eingespartes CO₂ (2026)
- WKO: THG-Quotenhandel laut Kraftstoffverordnung – FAQ (2026)
- ÖAMTC: ePrämie – Infos & FAQ (2026)
- BMF: Treibhausgasminderungsquoten – umsatzsteuerliche Einordnung (2026)
- Quotlix: THG-Prämie in Österreich beantragen (2026)