Selbständig zu arbeiten, egal ob haupt- oder nebenberuflich, ist in Österreich oft rasch gestartet. Die Frage nach der SVS-Grenze kommt aber meist früher als gedacht. Entscheidend ist, ob du als Neue:r Selbständige:r oder mit Gewerbeschein tätig bist und wie hoch dein Gewinn ausfällt. Hier findest du die Grenzen 2026, die wichtigsten Ausnahmen und worauf du bei Pauschalierung und Gewinnfreibetrag achten solltest.
Kurzüberblick
Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) ist der Versicherungsträger, während das GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) das Gesetz ist, auf dessen Basis die Pflichtversicherung für Gewerbetreibende bei der SVS erfolgt. Allgemein gilt folgendes:
- SVS-Versicherungsgrenze (Gewinn/Einkünfte): 6.613,20 € pro Jahr
- Umsatzgrenze für die SVS-Kleinunternehmer-Ausnahme: 55.000,00 € pro Jahr
- SVS-Unfallversicherung: immer verpflichtend – 12,95 € pro Monat (155,40 € pro Jahr)
Generelle Fragen
Welche Art von Selbständigkeit ist es?
Bevor du über Grenzen nachdenkst, kläre deine Einordnung:
- Neue Selbständige: Selbständige Tätigkeit ohne Gewerbeschein (je nach Tätigkeit). Hier ist die Versicherungsgrenze zentral.
- Gewerbe (Gewerbeschein): Bei gewerblicher Tätigkeit greift grundsätzlich die SVS nach dem GSVG/FSVG. Eine Ausnahme ist möglich, aber nur mit Antrag und Voraussetzungen.
Was zählt für die SVS-Grenze wirklich?
Wenn von „wie viel darf ich verdienen“ die Rede ist, ist in der Regel immer der Gewinn gemeint:
- Umsatz = das, was du verrechnest (Einnahmen).
- Gewinn/Einkünfte = Umsatz minus Betriebsausgaben (vereinfacht).
Ausnahme für Neue Selbständige
Als Neue:r Selbständige:r bist du 2026 von der Pflichtversicherung ausgenommen, wenn dein Gewinn (Einkünfte) aus der selbständigen Tätigkeit unter 6.613,20 € bleibt.
Erklärung und Nachprüfung
- Wenn du bei Beginn erklärst, dass du unter der Grenze bleibst, bist du zunächst vorläufig ausgenommen (und damit über diese Tätigkeit nicht automatisch SVS-versichert).
- Überschreitest du die Grenze später doch, stellt die SVS die Pflichtversicherung rückwirkend fest – das kann zu Nachzahlungen führen.
Beitragszuschlag vermeiden
Wird die Pflichtversicherung erst nachträglich über den Einkommensteuerbescheid festgestellt, kann ein Beitragszuschlag von 9,3 % anfallen. Du kannst ihn vermeiden, wenn du das Überschreiten binnen 8 Wochen ab Ausstellung des Einkommensteuerbescheids meldest.
Krankenversicherungsschutz
Unter der Versicherungsgrenze bist du über diese Tätigkeit nicht automatisch SVS-krankenversichert. Wenn du keine andere Krankenversicherung hast oder bewusst SVS-Schutz willst, kann ein freiwilliger Einstieg (Opting-in in die Krankenversicherung) relevant sein.
Ausnahme für Kleinunternehmer
Mit Gewerbeschein bist du grundsätzlich im SVS-System. Wenn du aber wirklich nur in kleinem Umfang tätig bist, kannst du eine Ausnahme von Kranken- und Pensionsversicherung beantragen (die Details hängen u. a. von Alter und Vorversicherung ab).
Für viele Fälle gilt:
- Gewinn/Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit: max. 6.613,20 € (2026)
- Umsatz aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten: max. 55.000,00 € (2026)
- Zusätzlich gibt es (je nach Alter) Regeln zur Vorversicherungszeit (z. B. in den letzten 60 Monaten nicht mehr als 12 Monate SVS-pflichtversichert).
Ausnahme während Kinderbetreuung
Während Kinderbetreuung gibt es eine eigene Variante, bei der die jährlichen Grenzen auf die Monate der Ausnahme heruntergebrochen werden. Für 2026 nennt die SVS im Durchschnitt:
- max. 551,10 € Einkünfte pro Monat
- max. 4.583,33 € Umsatz pro Monat
Unfallversicherung auch bei Ausnahmen
Die Unfallversicherung bleibt bei der SVS verpflichtend – auch wenn du von Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen bist.
- 12,95 € pro Monat (2026)
- Das sind 155,40 € pro Jahr, üblicherweise quartalsweise vorgeschrieben.
Steuerliche Stellschrauben: Pauschalierung und Gewinnfreibetrag
Gerade wenn du knapp an der Grenze bist, können die Art der Gewinnermittlung und steuerliche Abzüge den Unterschied machen. Zwei Themen tauchen dabei sehr oft auf:
Kleinunternehmerpauschalierung
Die Kleinunternehmerpauschalierung vereinfacht die Gewinnermittlung, weil Betriebsausgaben pauschal angesetzt werden:
- 45 % Betriebsausgabenpauschale oder
- 20 % bei Dienstleistungsbetrieben
jeweils mit Deckelungen (seit der Veranlagung 2025 erhöht).
Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag reduziert den steuerlichen Gewinn (Grundfreibetrag bis zu einer bestimmten Gewinngrenze ohne Investitionspflicht).
Für die SVS ist die Logik wichtig: Die endgültige Beitragsgrundlage orientiert sich an den im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften. Sinkt diese Größe durch den Gewinnfreibetrag, wirkt das in der Regel auch auf die SVS-Bemessungsgrundlage.
Fazit
Die zentrale Frage ist weniger „nebenbei oder hauptberuflich“, sondern welche Art von Selbständigkeit du ausübst – und wie hoch dein Gewinn am Ende wirklich ist. Für 2026 ist vor allem diese Schwelle wichtig: 6.613,20 € Gewinn/Einkünfte als maßgebliche SVS-Versicherungsgrenze.
Hast du einen Gewerbeschein, kann eine Ausnahme von Kranken- und Pensionsversicherung möglich sein, aber nur auf Antrag und nur, wenn du zusätzlich die Umsatzgrenze von 55.000,00 € einhältst. Unabhängig davon bleibt die Unfallversicherung immer verpflichtend (2026: 12,95 € pro Monat).
So behältst du die SVS-Grenzen im Blick:
- Gewinn laufend mitführen: Nicht nur Umsatz zählen, sondern Ausgaben konsequent mitbuchen.
- Zwei Grenzen prüfen: Bei Gewerbe zählt für die Ausnahme neben dem Gewinn auch der Umsatz.
- Fristen ernst nehmen: Besonders die 8-Wochen-Frist, um einen möglichen 9,3-%-Zuschlag zu vermeiden.
- Versicherungsschutz mitdenken: Unter der Grenze bist du über diese Tätigkeit nicht automatisch SVS-krankenversichert.
- Steuerliche Tools nutzen: Kleinunternehmerpauschalierung und Gewinnfreibetrag beeinflussen den Gewinn – und damit oft auch SVS-relevante Werte.
- Gewerbe effizient anmelden: Freie Gewerbe lassen sich häufig online über GISA/USP erledigen.
Weiterführende Links
- SVS: Einkünfte unter der Versicherungsgrenze (2026)
- SVS: Neue Selbständige – Beginn/Ende & Meldungen (2026)
- SVS: Kleinunternehmer – Ausnahme von KV/PV (2026)
- SVS: Unfallversicherung – Beitrag/Informationen (2026)
- USP: Pauschalierung – Überblick (2026)
- USP: Gewinnfreibetrag (2026)
- WKO: Pauschalierung für Kleinunternehmer (2026)
- GISA: Online-Gewerbeanmeldung (2026)
- oesterreich.gv.at: Geringfügigkeitsgrenze (2026)